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Rechtsanwälte & Fachanwälte

 

Aktuell

 

durch unsere Kanzlei erstrittenes Urteil vor dem Arbeitsgericht Hamburg zur Auswirkung des Renteneintrittsalters mit 67 Jahren und der Möglichkeit sich gegen Kündigungen mit 65 Jahren zu wehren.

 

Gemäß § 235 SGB VI wurde die Regelaltersrente schrittweise auf bis zu 67 Jahre angehoben. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer grundsätzlich nicht nur länger arbeiten müssen, sondern auch dürfen.

 

Viele unserer Mandanten wollen gerne entsprechend länger arbeiten, werden jedoch  aufgrund entsprechender Klauseln in Arbeitsverträgen mit Vollendung des 65. Lebensjahres gekündigt. Je nach Klausel können wir hier eine vorzeitige Kündigung abwehren.

 

So auch in folgendem Fall

 

Unser Mandant, Sales Operating Manager mit einem monatlichen Bruttogehalt von rd. 9.000 EUR, vollendete im Mai 2013 das 65. Lebensjahr. Sein Arbeitgeber kündigte daraufhin aufgrund einer entsprechenden Klausel im Arbeitsvertrag das Arbeitsverhältnis.

 

Hiergegen haben wir erfolgreich Klage eingereicht, mit dem Ergebnis, dass unser Mandant bis zu der für ihn angehobenen Regelaltersgrenze weiter bei seinem Arbeitgeber weiter arbeiten durfte.

 

Die entsprechenden Urteilsgründe stellen wir Ihnen bei Interesse und Rücksprache gerne zur Verfügung.  Sprechen Sie uns hierzu gerne unverbindlich und kostenlos an.

 

 

 

 

 

Kanzlei Buggenthin & Kollegen - Rechtsanwälte & Fachanwälte

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