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Rechtsanwälte & Fachanwälte

 

Kündigung des Bausparvertrages durch die Bausparkasse

 

Aachener Bausparkasse

 

Die derzeitigen Kündigungsgründe der Aachener Bausparkasse, welche als Kündigungsgrund z.B. eine angebliche „Störung der Geschäfts­grund­lage“ § 313 BGB oder „wichtigen Grund“ § 314 BGB wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase angibt, erachtet der BGH grundsätzlich als nicht zulässig.

 

Dieser Ansicht folgte auch das AG Aachen mit Urteil vom 29.06.2017, Az. 120 C 343/16, sowie das Landgericht Aachen mit Urteil vom 18.07.2017, Az. 10 O 158/1.

 

Auch in den durch unsere Kanzlei erstrittenen Versäumnisurteilen urteilte das Amtsgericht Aachen zugunsten unserer Mandanten, dass die Bausparverträge nicht durch diese Kündigung beendet wurden. Sehen Sie hierzu auch den Artikel der Stiftung Warentest vom 21.08.2018 <link>

 

Widerspruch und notfalls Klage

gegen die Kündigung des Bausparvertrages

 

Als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht können wir Ihnen daher bei diesen Kündigungsgründen nur raten, den angebotenen Tarifumstellungen oder Kündigungen zu widersprechen und die Möglichkeiten einer Klage anwaltlich prüfen zu lassen.

 

Rufen Sie uns hierzu gerne unverbindlich an oder nutzen Sie unseren >Online Fragebogen< . Unsere Ersteinschätzung ist kostenfrei.

 

Unsere Erfahrung & Qualifikation

 

Als ehemaliger juristischer Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Hamburg verfügt Fachanwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht Dirk Buggenthin über langjährige praktische Erfahrung in der Beratung betroffener Verbraucher. Zusammen mit unserer Fachanwältin für Insolvenzrecht Petra Nordhoff können wir eine professionelle und praxisgerechte Beratung unserer Mandanten sicherstellen.

 

Wir betreiben keine Massenverfahren und vertreten ausschließlich private Anleger und Verbraucher. Bei uns wird jedes Mandat persönlich und individuell betreut. Daher können wir bundesweit sehr erfolgreiche Vergleiche und gewonnene Gerichtsverfahren vor Land- und Oberlandesgerichten vorweisen (eine Liste unserer Gegner finden Sie >hier<).

 

Unsere Vorgehensweise & Kosten

 

Wir bieten für jede Anfrage eine kostenlose Ersteinschätzung, anhand derer Sie entscheiden können, ob Sie uns Mandatieren möchten. Sprechen Sie uns daher gerne unverbindlich an (040) 2285 306 10 oder nutzen Sie unseren >Online-Fragebogen< für gekündigte Bausparverträge

 

Bei einer Mandatierung richten sich unsere Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), worüber wir Sie vor jeder Mandatierung ausführlich aufklären, damit entscheiden können, ob Sie uns beauftragen möchten.

 

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, stellen wir für Sie die Deckungsschutzanfrage, um eine möglichst schnelle und unkomplizierte Zusage zu erhalten.

 

Online-Fragebogen für gekündigte Bausparverträge

(vertraulich, kostenlos und  unverbindlich)

 

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