B U G G E N T H I N  &  K O L L E G E N

      Rechtsanwälte & Fachanwälte

 

Arbeitsrechtliche Beratung für Geschäftsführer

 

Wir beraten und vertreten Geschäftsführer kleiner bis mittelständischer Unternehmen bei der Begründung, Durchführung und Abwicklung von Geschäftsführerdienstverträgen sowie zu Fragen der Compliance-Organisation und D&O-Versicherungen.

 

Unsere Erfahrung

 

Unsere Qualifikation hierzu beruht auf der eigenen Erfahrung als vorherige Sydikusanwälte / Unternehmensjuristen* in mittelständischen Unternehmen für die Bereiche Compliance & Recht. In dieser Funktion haben wir intern Geschäftsführer und Vorstände präventiv beraten und Compliance-Strukturen zur Haftungsvermeidung aufgebaut.

 

Als Rechts- und Fachanwälte setzen wir dieses praktische Erfahrung sowie unser wirtschaftliches Verständnis für die Wahrung der Interessen von Geschäftsführern ein.

 

Aktuell durch unsere Kanzlei erstrittenes Urteil zur Auswirkung des Renteneintrittsalters mit 67 Jahren und den Anforderungen an entsprechende Arbeitsvertragsanpassungen in Unternehmen (>) 

Erfahrungsgemäß stellen sich für Geschäftsführer u.a. folgende Fragen:

 

  • Woran erkenne ich einen guten Geschäftsführerdienstvertrag? Was muss  zwingend geregelt, worauf kann verzichten werden?

 

  • Was konkret bedeutet das Wettbewerbsverbot in einem Geschäftsführerdienstvertrag? Ist dieses Regelung überhaupt wirksam und welche Folgen ergeben sich daraus?

 

  • Wie kann die Geschäftsführertätigkeit vorzeitig beendet, gekündigt oder aufgehoben werden?

 

  • Woran erkenne ich eine gute D&O-Versicherung und welche Bereiche können überhaupt versichert werden und welche nicht? Wann haftet der Geschäftsführer dennoch persönlich?

 

  • Was genau bedeutet eigentlich Compliance und welche Bereiche sind in der Praxis überhaupt relevant? Wie baue ich effektive Compliance-Strukturen zur Haftungsvermeidung der Geschäftsführung auf? Warum liegen die meisten Compliance Risiken oftmals in den Abteilungen des Einkaufs und des Vertriebs?

 

Hierzu beraten wir Sie gerne.

 

Alternativ überprüfen wir auf Wunsch auch einzelne Vertragsklauseln, beispielsweise (nachvertragliche) Wettbewerbsverbote oder Entschädigungsregelungen.

 

Sprechen Sie uns hierzu gerne unverbindlich an oder kommen Sie in unserer Kanzlei für ein persönliches Gespräch vorbei. Wir freuen uns auf Sie.

 

(040) 2285 306 10

 

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* (RA Dirk Buggenthin, LL.M. & RAin Petra Nordhoff)

 

Kanzlei Buggenthin & Kollegen Rechtsanwälte & Fachanwälte

Hansastraße 9

20149 Hamburg

Tel 040 2285 306 10