B U G G E N T H I N  &  K O L L E G E N

      Rechtsanwälte & Fachanwälte

 

Gesellschaftsrecht

 

Individuelle Leistungen für

Geschäftsführer

 

Rechts- und Fachanwältin Frau Nordhoff berät seit 2007 Geschäftsführer von Unternehmen und Gesellschaften und verfügt über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts. Die Schwerpunkte liegen in der Beratung zu folgenden Themen:

 

  • Verhinderung der Geschäftsführerhaftung

 

  • Vermeidung der Haftung für Insolvenzverschleppung

 

  • Beratung hinsichtlich der Rechte und Pflichten eines Geschäftsführers

 

  • Analyse der Risiken im Unternehmen für Geschäftsführer / Gesellschafter

 

  • Beratung zur "Zwitterstellung" des Geschäftsführers als Angestellter und Organ der Gesellschaftschaft

 

RA Nordhoff rät:

 

  • "Jedes Unternehmen, vor allem eine GmbH, hat im Laufe ihres Daseins Phasen der Stagnation und des Umsatzrückgangs. Wenn sich abzeichnet, dass es brenzlig wird, gilt es auf jeden Fall zu vermeiden, dass die Gesellschaft den Geschäftsführer in Haftung nimmt.

 

  • Das kann die Gesellschaft selbst sein, wenn der Geschäftsführervertrag gekündigt wurde oder es Streit gibt. Das kann auch der Insolvenzverwalter sein, der wenn nichts mehr zu retten war, die Gesellschaft im Insolvenzverfahren vertritt. Es gibt daher einige grundsätzliche Regeln, die man wissen muss, um nicht in die Falle zu tappen."

 

Als vorherige Unternehmensjuristen in mittelständischen Unternehmen beraten wir praxisgerecht und mit dem nötigen Verständnis für die kaufmännischen und wirtschaftlichen Zusammenhänge.

 

Sprechen Sie uns hierzu gerne unverbindlich an oder kommen Sie in unserer Kanzlei für ein persönliches Gespräch vorbei.

 

Wir freuen uns auf Sie.

 

Kanzlei Buggenthin & Kollegen Rechtsanwälte & Fachanwälte

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20149 Hamburg

Tel 040 2285 306 10