B U G G E N T H I N  &  K O L L E G E N

      Rechtsanwälte & Fachanwälte

 

Lebensversicherung Widerspruch und Widerruf

 

Als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten wir professionell und praxisgerecht zum Widerruf und Widerspruch von Lebens- und Rentenversicherungen.

 

Unsere Qualifikation & Erfahrung

 

Als ehemaliger juristischer Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Hamburg verfügt Fachanwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht RA Dirk Buggenthin, LL.M. über langjährige praktische Erfahrung in der Beratung von Verbraucher gegenüber Versicherungen & Banken

 

Wir betreiben keine Massenverfahren und vertreten ausschließlich Privatpersonen und Verbraucher. Bei uns wird jedes Mandat persönlich und individuell betreut. Daher können wir bundesweit sehr erfolgreiche Vergleiche und Gerichtsverfahren vor Land- und Oberlandesgerichten vorweisen.

 

Widerspruch und Widerruf

 

Der Widerruf und Widerspruch bietet gegenüber einer Kündigung oder dem Verkauf oder der Beitragsfreistellung folgende Vorteile:

 

  • Vorteil: Der Versicherungsvertrag wir von Anfang an rückabgewickelt. D.h. der Versicherer muss Ihnen grundsätzlich alle eingezahlten Beiträge plus Zinsen zurückzahlen. Davon darf der Versicherer lediglich die Kosten für den Versicherungsschutz wie z.B. die Risikobeiträge für den Todesfallschutz abziehen.

 

Voraussetzungen

 

  • Betroffene Verträge: Grundsätzlich sind alle Lebensversicherungen und Rentenversicherungen, einschließlich Riester- und Rürup- Rentenversicherungen betroffen, welche in den Jahren 1994 bis 2007 abgeschlossen wurden. Betroffen sind sowohl bereits gekündigte, regulär abgelaufene sowie noch laufende Verträge.

 

  • Fehlerhafte Belehrungen: Wenn die Widerspruchsbelehrung in Ihrem Vertrag fehlerhaft ist, führt dies dazu, dass die Widerspruchsfrist nicht begonnen hat und Sie daher Ihrem Vertragsabschluss auch heute noch widersprechen können. Dies gilt selbst dann, wenn Sie Ihren Vertrag bereits gekündigt haben.

 

  • Beispiele: Betroffen können z.B. Verträge sein, die  zwischen dem 29. 07. 1994 und dem 31. 12. 2007 nach dem sogenannten "Policenmodell" abgeschlossen wurden. In diesen Fällen hatten die Versicherungen die Vertragsunterlagen teilweise erst später zusammen mit dem Versicherungsschein (der sog. Police) übergeben, so dass hier die Widerspruchsfrist oft nicht begonnen hat. Oder die Belehrungen waren inhaltlich fehlerhaft und es fehle der notwendige Hinweis darauf, dass der Widerspruch in Textform zu erheben sei. Außerdem musste die Belehrung optisch deutlich hervorgehoben sein.

 

Rechtlich fundierte Prüfung

der Vertragsunterlagen

 

Kaum eine Versicherungen zahlt freiwillig Beiträge nebst Zinsen zurück. Daher müssen die Fehler in den Vertragsunterlagen rechtlich fundiert aufgezeigt und begründet werden.

 

Aufgrund unserer Erfahrung können wir für viele Verträge eine kostenfreie Ersteinschätzung abgeben. Sollte eine umfangreichere Prüfungen notwendig werden, machen wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

 

Unsere Arbeitsweise

 

Wir vereinbaren keine "prozentuale Beteiligungen". Unsere Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und stehen damit in einem wirtschaftlich angemessenen Verhältnis zu dem jeweiligen Gegenstandswert. Über die jeweilige Höhe klären wir Sie vor jeder Mandatierung ausführlich auf  Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir die Deckungsschutzanfrage.

 

Sprechen Sie uns daher gerne an

(040) 2285 306 10

 

 

Online-Fragebogen

zur

Widerspruchsmöglichkeit

von Lebens- und Rentenversicherungen

 

(vertraulich, kostenlos  und unverbindlich)

 

 

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20149 Hamburg

Tel 040 2285 306 10